Glossar der Natur Wissen Heilpraktiker Schule von Saskia Druskeit

Lohnt sich eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ob sich eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie lohnt, hängt von deinen beruflichen Zielen, deiner bisherigen Qualifikation und deinen Vorstellungen von der späteren Tätigkeit ab. Die Ausbildung kann eine Möglichkeit sein, sich auf die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie vorzubereiten. Sie ist jedoch nicht mit einem Psychologiestudium oder einer Approbationsausbildung zum Psychotherapeuten gleichzusetzen.

Für wen kann sich eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie lohnen?

Die Ausbildung kann insbesondere für Menschen interessant sein, die sich beruflich mit psychischen Themen beschäftigen und eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anstreben. Auch für Personen mit einem pädagogischen, sozialen oder beratenden Hintergrund kann die zusätzliche Qualifikation interessant sein. Wichtig ist, vor Beginn der Ausbildung genau zu prüfen, welche beruflichen Tätigkeiten mit der späteren Heilpraktikererlaubnis möglich sind. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist von der Heilpraktikererlaubnis zu unterscheiden und an die gesetzlichen Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes gebunden. Wenn du über eine Ausbildung nachdenkst, sind vor allem diese drei Punkte wichtig:
Ob sich die Ausbildung für dich persönlich lohnt, hängt deshalb weniger von einer pauschalen Bewertung als von deinen individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab. Auch Ausbildungsdauer, Kosten und spätere berufliche Möglichkeiten solltest du vorab vergleichen.

Was kann man mit einer Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie machen?

Mit der entsprechenden Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie kann eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der Heilkunde für Psychotherapie möglich sein. Welche Tätigkeiten konkret ausgeübt werden dürfen, richtet sich nach dem gesetzlichen Rahmen und der erteilten Erlaubnis. Die Ausbildung selbst verleiht noch keine Heilpraktikererlaubnis. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und das erforderliche behördliche Verfahren erfolgreich durchlaufen werden. Wer den staatlich geschützten Beruf des Psychotherapeuten ausüben möchte, benötigt dagegen die dafür gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation und Approbation.

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